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Als Mitarbeiter/in eines Zeitarbeitsunternehmens sind Sie fest eingestellt und es gelten dieselben Arbeitsgesetze wie für alle Arbeitnehmer.

Seit 2003 gelten in der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge, die eine faire Entlohnung garantieren. In etlichen Branchen gibt es noch zusätzlich Branchenzuschläge.

Natürlich erhält der/die Mitarbeiter/in auch in einsatzfreien Zeiten (sog. Nichteinsätze) das Gehalt weiter. Gemäß Tarif werden solche einsatzfreien Zeiten über das Arbeitszeitkonto abgedeckt, um einen Puffer zu haben und um ggf. eine Arbeitgeberkündigung zu vermeiden.

Sehr oft werden Zeitarbeitnehmer, die sich während des Einsatzes im Kundenunternehmen bewähren, in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen. Man spricht dann vom sogenannten „Klebe-Effekt“. Deshalb sind auch Arbeitnehmer auf der Suche nach einer Festanstellung in der Zeitarbeit gut aufgehoben!